AGB's BurgstadtCard
1. Vertragsabschluss
Die Karteninhaber der Burgstadtbonus-karte/Karte mit Bonusfunktion (im nachfolgenden BurgstadtCard genannt) erkennen mit ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Teilnahme am Rabattsystem der Kastellauner Werbe- und Fördergemeinschaft e.V. an. Die Gültigkeit der BurgstadtCard wird von der Kastellauner Werbe- und Fördergemeinschaft e.V. bestimmt, vorerst ist die BurgstadtCard unbefristet gültig.
2. Gewährung von Bonusbeträgen
Die BurgstadtCard berechtigt den Kunden zur Teilnahme an dem Kundenkartenbonussystem der Werbe- und Fördergemeinschaft. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen der BurgstadtCard Betreiber unter Gewährung von Bonusbeträgen Waren zu erwerben, bzw. Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Gewährung von Bonusbeträgen für preisgebundene Waren und Dienstleistungen ist nicht möglich. Die Akzeptanzstellen legen in eigener Verantwortung fest, auf welche Waren oder Warengruppen bzw. Dienstleistungen sie welche Prozente von Rabattbeträgen gewähren. Akzeptanzstellen, die dem BurgstadtCardsystem angeschlossen sind, sind nur solche, die durch das Logo der BurgstadtCard gekennzeichnet sind. Die Bonusbeträge werden von den Akzeptanzstellen gemeldet, computermäßig erfasst und gespeichert. Die mit der BurgstadtCard gesammelten Bonusbeträge werden nur bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und weitergemeldet.
3. Werte der Bonusbeträge und Zahlungsart
Bonusbeträge werden nur bei Vorlage der BurgstadtCard gewährt, unabhängig von der Zahlungsart. Bei Kreditkartenzahlungen werden keine Bonusbeträge vergeben.
4. Einlösung der Bestandsanzeige von Bonusbeträgen
Der BurgstadtCard-Inhaber wird über seinen Bonusbetrag schriftlich informiert, wenn mindestens 10 Euro Bonusbetrag angesammelt wurde. Die Bonusbeträge werden seitens der Akzeptanzstellen, beim Kauf oder bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung, durch Verrechnung auf den jeweiligen Preis eingelöst. Voraussetzung für die Einlösung durch Verrechnung des Bonusbetrages ist ein Mindestbonussatz von 10 Euro. Sofern der Mindestbetrag von 10 Euro nicht erreicht wird, kann der Karteninhaber weder die Verrechnung, noch die Auszahlung verlangen.
5. Warentausch und Stornierung von Bonusbeträgen
Gibt der Kunde der Akzeptanzstelle erworbene Ware zurück, oder Tauscht er diese um, werden die gewährten Bonusbeträge storniert.
6. Übertragbarkeit und Verwahrung
Die Karte ist übertragbar und nicht an Personen gebunden, auf die die Karte ausgestellt ist. Die Verantwortung für die Verwahrung der BurgstadtCard obliegt allein dem Karteninhaber. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Benutzung oder Zerstörung der gesamten Karte besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der gespeicherten Bonusbeträge.
7. Kartentausch und Beendigung der Kartennutzung
Bei Verlust der Karte werden die Bonusbeträge auf Antrag des Karteninhabers auf eine Folgekarte übertragen. Der Karteninhaber kann die Nutzung der Karte jederzeit einstellen. Bei Einstellung der Karte kann der Kunde das Guthaben, sofern 10 Euro angespart sind, anlässlich eines Kaufes oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung mit dem jeweiligen Preis verrechnen. Sofern der Mindestbetrag von 10 Euro nicht erreicht wird, kann der Karteninhaber weder die Verrechnung, noch eine Auszahlung verlangen. Die Werbe- und Fördergemeinschaft behält sich vor, den Zeitpunkt der Auszahlung sowie das Bonusprogramm jederzeit fristlos zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.
8. Gebühren
Die BurgstadtCard ist für den Karteninhaber nach der Abgabe des Antragformulars kostenlos abzugeben.